Energieausweis WohngebäudeWir erstellen Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude als Bedarfs- bzw. Verbrauchsausweis und unterstützen Sie bei der Antragstellung bei der KFW-Förderbank.

Wir empfehlen grundsätzlich, trotz der teilweise möglichen Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis, den Bedarfsausweis ausstellen zu lassen. Dieser Ausweis ist im Vergleich zum Verbrauchsausweis teurer, ist aber inhaltlich sehr viel ausführlicher und entspricht besonders bei älteren Immobilien mehr dem Gebäudezustand, als ein Ausweis, der allein auf Basis von Verbrauchsdaten erstellt wurde.
Weil ein Verbrauchsausweis zum wesentlichen Teil vom Nutzerverhalten der Bewohner der Immobilie abhängig ist, ist dieser nur bedingt aussagekräftig und teilweise nicht verläßlich.

Einergieausweis WohngebäudeDie Gültigkeit eines Energieausweises beträgt 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum, sofern nicht Baumaßnahmen ausgeführt werden, die das Gebäude energetisch verändern.

Für Vor-Ort-Beratungen (BAFA) und für die Erstellung von Verbrauchs- und Bedarfsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude bitten wir um telefonische Anfrage.
Wir unterbreiten Ihnen dann ein Angebot, welches speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

 

Hinweise für Daten zur Erstellung von Energieausweisen auf Basis des Verbrauchs

Wohngebäude im Sinne der EnEV 2007 sind alle Wohngebäude mit bis zu höchstens 10 Prozent Gewerbeflächenanteil. Arztpraxen, Büros mit wohnähnlicher Nutzung werden wie Wohnungen behandelt.

Alle Angaben beziehen sich auf das gesamte Gebäude. Es wird immer der Energieausweis für das gesamte Gebäude erstellt und nicht für einzelne Wohnungen.

Die Wohnfläche ist die nach der Wohnflächenverordnung oder die auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften oder anerkannter Regeln der Technik zur Berechnung von Wohnflächen zu ermitteln.
Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ist noch anzugeben, ob der Keller, wenn vorhanden, beheizt oder unbeheizt ist.

Leerstände der Wohnung oder auch von Teilbereichen innerhalb des Berechnungszeitraumes sind mitzuteilen.

Für die Verbrauchsabrechnung wird ein zusammenhängender Zeitraum von mindestens drei Jahren benötigt. Daher ist es möglich, dass mehr als drei Abrechnungszeiträume erfasst werden müssen. Die Abrechnungszeiträume dürfen keine Lücken aufweisen.


Liegen keine Verbrauchsdaten von 3 Jahren vollständig vor, kann nur der Bedarfsenergieausweis ausgestellt werden.